Unfallgutachten

Kfz-Unfallgutachten bei Haftpflicht und Kasko

Im Falle eines Schadens an Ihrem Fahrzeug haben Sie als Geschädigte(r) nach aktueller Rechtssprechung das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.

Das gilt auch wenn die gegnerische Versicherung bereits einen Sachverständigen beauftragt hat oder beauftragen möchte.

Beachten Sie bitte, dass die Versicherung nicht primär Ihre Interessen vertritt, sondern Ihr Gegner ist.

Wir ermitteln neutral und unabhängig die Schäden an Ihrem Fahrzeug, den Reparaturweg einschließlich Reparaturkosten und Dauer, eine eventuelle Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert sowie den Restwert.

Die entstehenden Kosten für die Gutachtenerstellung trägt bei klarer Schuldfrage die Versicherung des Schädigers, mit dem wir im Rahmen einer Abtretung abrechnen. Sie haben keine Kosten zu tragen.